Umstrittene
Maßnahme im Kampf gegen Schadstoffemissionen
Am
20. Januar 2010 legte das Umweltbundesamt einen Bericht vor, nachdem die Stadt
Leipzig an keinem der drei Messpunkte die Grenzwerte der
EU-Luftqualitätsrichtlinien für Feinstaub überschritt. Dies ist dahingehend
besonders verwunderlich, da kaum ein anderer EU-Mitgliedsstaat mehr
Messstationen an so ausgesuchten Standorten, nämlich an denen mit
überdurchschnittlich hohen Verkehrsaufkommen, plazierte, ungeachtet dessen, ob
sich an dieser Stelle überhaupt Menschen zahlreich und dauerhaft aufhalten.
Somit ist die Zielsetzung Menschen vor
übermäßigen Feinstaub zu schützen, widersprüchlich zu den Orten der
Messungen, da sich die Bevölkerung dort nicht länger als eine Ampelphase lang
aufhält. Zudem besteht der Verdacht, dass durch verstärkte Bautätigkeit im
Zentrum, die Messergebnise in der Vergangenheit verfälscht wurden. Weiterhin
bleibt zu sagen, dass alle übrigen im Luftreinhalteplan 2009 vertretenen Maßnahmen
noch nicht umgesetzt worden sind, sodass die Möglichkeit besteht eine
weitere Senkung des Feinstaubaufkommens auch ohne eine großräumige Sperrung der
Stadt zu erreichen.
Das Verteilungsmuster der gemessenen Werte verdeutlicht
abermals, dass der Verkehr allein nicht das verursachende Problem ist.
Stattdessen sind in Zeiten moderner Abgastechnik längst nicht mehr die Autos
Luftverschmutzer Nummer eins sondern,
vielmehr meteorologische Einflüsse. Somit ist es auch naheliegend, dass
der Anteil des Straßenverkehrs bei den Feinstaubbelastungen in Leipzig nur bei
etwa 39% liegt. Dabei geht es auch nicht um die Abgase an sich, sondern
hauptsächlich um Reifenabrieb und den Dreck der von der Fahrbahn aufgewirbelt
wird. Eine weitere Problematik besteht zusätzlich in der Einhaltung der
Tagesfrist, welche voraussetzt, dass der Grenzwert von 50 µg/m³ nur an 35 Tagen
eines Jahres überschritten werden darf. Dies führt beispielsweise Silvester zu
massiven Überschreitungen des Tagesgrenzwertes. Diese Erkenntnis führte in den
USA zu einer Abschaffung des Tagesgrenzwertes und hin zu einer Messung des
Jahresgrenzwertes. Insbesondere Fahrzeuge mit Dieselmotoren erfüllen kaum die
vorgegebenen Richtlinien. Deshalb sind vor allem Handwerk und Gewerbe
betroffen, da sie häufig von solchen Motoren Gebrauch machen. Aufgrund der
komplexen Abgasfiltertechnik erhalten sie meist nur die rote oder gelbe
Plakette, welche nicht zur Fahrt in die Umweltzone berechtigt. Somit droht dem
Lieferverkehr ein weitreichendes Einfahrverbot und dadurch enorme
wirtschaftliche Schäden. Besonders kleinere Unternehmen sind mit der Umrüstung
ihrer Fahrzeuge finanziell überlastet und sind so in der freien Marktwirtschaft
nicht mehr überlebensfähig. Aber auch größere Firmen müssen sich mit der
zwangsläufigen Umrüstung ihrer Fahrzeugflotten arrangieren.
Alles in allem
stehen die bürokratischen Hürden und die zusätzlichen Kosten in keinem
Verhältniss zu den tatsächlichen Verdiensten einer Umweltzone.
Miriam Polland
Schülerin der Thomasschule Leipzig