Umstrittene Maßnahme im Kampf gegen Schadstoffemissionen
Am 20. Januar 2010 legte das Umweltbundesamt einen Bericht vor, nachdem die Stadt Leipzig an keinem der drei Messpunkte die Grenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinien für Feinstaub überschritt. Dies ist dahingehend besonders verwunderlich, da kaum ein anderer EU-Mitgliedsstaat mehr Messstationen an so ausgesuchten Standorten, nämlich an denen mit überdurchschnittlich hohen Verkehrsaufkommen, plazierte, ungeachtet dessen, ob sich an dieser Stelle überhaupt Menschen zahlreich und dauerhaft aufhalten. Somit ist die Zielsetzung Menschen vor  übermäßigen Feinstaub zu schützen, widersprüchlich zu den Orten der Messungen, da sich die Bevölkerung dort nicht länger als eine Ampelphase lang aufhält. Zudem besteht der Verdacht, dass durch verstärkte Bautätigkeit im Zentrum, die Messergebnise in der Vergangenheit verfälscht wurden. Weiterhin bleibt zu sagen, dass alle übrigen im Luftreinhalteplan 2009 vertretenen  Maßnahmen  noch nicht umgesetzt worden sind, sodass die Möglichkeit besteht eine weitere Senkung des Feinstaubaufkommens auch ohne eine großräumige Sperrung der Stadt zu erreichen.

Das Verteilungsmuster der gemessenen Werte verdeutlicht abermals, dass der Verkehr allein nicht das verursachende Problem ist. Stattdessen sind in Zeiten moderner Abgastechnik längst nicht mehr die Autos Luftverschmutzer Nummer eins sondern,  vielmehr meteorologische Einflüsse. Somit ist es auch naheliegend, dass der Anteil des Straßenverkehrs bei den Feinstaubbelastungen in Leipzig nur bei etwa 39% liegt. Dabei geht es auch nicht um die Abgase an sich, sondern hauptsächlich um Reifenabrieb und den Dreck der von der Fahrbahn aufgewirbelt wird. Eine weitere Problematik besteht zusätzlich in der Einhaltung der Tagesfrist, welche voraussetzt, dass der Grenzwert von 50 µg/m³ nur an 35 Tagen eines Jahres überschritten werden darf. Dies führt beispielsweise Silvester zu massiven Überschreitungen des Tagesgrenzwertes. Diese Erkenntnis führte in den USA zu einer Abschaffung des Tagesgrenzwertes und hin zu einer Messung des Jahresgrenzwertes. Insbesondere Fahrzeuge mit Dieselmotoren erfüllen kaum die vorgegebenen Richtlinien. Deshalb sind vor allem Handwerk und Gewerbe betroffen, da sie häufig von solchen Motoren Gebrauch machen. Aufgrund der komplexen Abgasfiltertechnik erhalten sie meist nur die rote oder gelbe Plakette, welche nicht zur Fahrt in die Umweltzone berechtigt. Somit droht dem Lieferverkehr ein weitreichendes Einfahrverbot und dadurch enorme wirtschaftliche Schäden. Besonders kleinere Unternehmen sind mit der Umrüstung ihrer Fahrzeuge finanziell überlastet und sind so in der freien Marktwirtschaft nicht mehr überlebensfähig. Aber auch größere Firmen müssen sich mit der zwangsläufigen Umrüstung ihrer Fahrzeugflotten arrangieren.

Alles in allem stehen die bürokratischen Hürden und die zusätzlichen Kosten in keinem Verhältniss zu den tatsächlichen Verdiensten einer Umweltzone.  


Miriam Polland
Schülerin der Thomasschule Leipzig