Unternehmenssteuerreform 2008

Wesentliche Maßnahmen

Entlastende Elemente 

 
Belastende Elemente

Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften

In den sächsischen Großstädten beträgt der Hebesatz für die Gewerbesteuer 450 % bzw. in Leipzig 460 %. Daraus ergibt sich folgende Steuerbelastung:
 
Steuerbelastung                                          bis 2007        2008
Gewerbesteuer bei 5 % Messbetrag           18,37 %         15,75 %
Und 450 % Hebesatz
 
25 % Körperschaftssteuer auf den
Restgewinn; neu 15 %                                20,41 %         15,00 %
 
5,5 % Soli auf die Körperschaftssteuer        1,12 %             0,83 %
 
Summe                                                       39,90 %         31,58 %
 
1. Änderungen bei der Gewerbesteuer
 
Bisherige Rechtslage
 
Ab 2008:
Ein Viertel der Summe aus
Ein Fünftel

2.Thesaurusbegünstigungen für Personenunternehmen

Ziel ist die Gleichstellung mit Kapitalgesellschaften (Rechtsformneutralität) und die Eigenkapitalverbesserung.

 
Voraussetzungen:
 
! Begünstigter Steuersatz für thesaurierten Gewinn : 28,25 % (zzgl. Soli)
Förmliche Festlegung des nachversteuerungspflichtigen Betrages (jährlich)
 
! Nachversteuerung, wenn positiver Saldo der Entnahmen über die Einlagen den laufenden Gewinn(-anteil) übersteigt.
Nachsteuer: 25 % (zzgl. Soli)
 
! Nachversteuerung auch bei Betriebsveräußerung oder –aufgabe, Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, Wechsel der Gewinnermittlungsart.
 

3. Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen  

 
Voraussetzungen:
Gewerbebetriebe: Betriebsvermögen < 235.000 E (bisher 204.517 €)
Land- und Forstwirtschaft: Ersatzwirtschaftswert < 125.000 € [bisher 122.710 €]
 
Neu: Bei Einnahmeüberschussrechnung: Gewinn < 100.000 € :
Wegfall der Ansparabschreibung für Existenzgründer
Wegfall der degressiven Absetzungen für Abnutzung (AfA)
 
Historie
Bis 2005                    Das Doppelte der linearen AfA, höchstens 20 %
2006 und 2007          Das Dreifache der linearen AfA, höchstens 30 %
ab 2008                     Nur noch lineare AfA
---> betrifft alle beweglichen Wirtschaftsgüter
 
Folge für die Wirtschaft: Verschlechterung der Investitionsbedingungen durch Verringerung der jährlichen Rentabilität von Investitionen (z. B. für Wirtschaftsgüter mit 10jähriger Nutzungsdauer um 0,15 % gegenüber Rechtsstand 2005)
 
Folge für den Fiskus: Vorverlagerung des Steueraufkommens, das sich mittelfristig vollständig abbaut
 

4. Änderung der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter  

Derzeitige Rechtslage:
 
Neuregelung:

  5. Zinsschranke

  6. Änderung der „Mantelkaufregelung“

Derzeitige Rechtslage (§ 8 Abs. 4 KStG):
Voraussetzungen für den Verlustabzug:

  
Verlust der Identität:

Neu (§ 8 c KStG):

  Regelung:

7.  Abgeltungssteuer

Derzeitige Rechtslage:  

 

Künftige Rechtslage bei Privatpersonen: